Die technischen Bedingungen der Garantie:

  1. Das Gerät darf nach den in der Anleitung angegebenen Richtlinien und den aktuell geltenden Vorschriften zum Brand- und Arbeitsschutz betreiben, insbesondere:
Bekanntmachung des Sejmmarschalls der Republik Polen vom 20. Januar 2017 über die Bekanntgabe des konsolidierten Textes des Energierechtsgesetzes, Zeitschrift Gesetze von 2017, Artikel 220

Verordnung des Ministers des Innern und der Verwaltung von 16. Juni 2003 (Gesetzblatt von 2003, Nr. 121, Pos. 1138; über den Brandschutz von Gebäuden, anderen Bauwerken und Flächen.

Bekanntmachung des Ministers für Infrastruktur und Entwicklung vom 17. Juli 2015 über die Bekanntgabe des konsolidierten Textes der Verordnung des Ministers für Infrastruktur über die technischen Bedingungen, denen Gebäude und deren Standort genügen müssen, Journal Gesetze von 2015, Artikel 1422

Die allgemeinen Bedingungen der Garantie

  1. LIBRA Katarzyna Brzezińska-Woźniak, im Folgenden Hersteller genannt, gewährt dem Käufer eine Garantie, die 12 Monaten dauert, ab Lieferdatum des Geräts.
  2. Der Käufer erwirbt die Garantie unter der Bedingung, dass gemäß dem mit dem Hersteller abgeschlossenen Vertrag vollständig bezahlt wird.
  3. Der Hersteller erkennt die Mangel, die wegen seiner Schulden entstehen; das heiβt:
Mängel, die aus der Nichteinhaltung der in den polnischen Normen festgelegten Bedingungen resultieren
Mängel, die für die Verwendung von Rohstoffen mit falscher Qualität verantwortlich sind
Mängel, die während des technologischen Prozesses entstehen
Mängel, die dazu führen, dass das Gerät nicht den Parametern entspricht, die in dem zwischen dem Hersteller und dem Käufer  im Vertrag festgelegt sind.
Mängel, die durch unsachgemäße Installation des Geräts von dem Hersteller verursacht wurden
  1. Die Garantie verliert die Gültigkeit, wenn der Benutzer die Bestimmungen des Handelsvertrags oder der Instruktion nicht betrachtet oder wenn er die Konstruktion des Geräts eingreift.
  2. Die Garantie fasst nicht um:
Die Beschädigungen, die aus der Verwendung des Geräts stammen, aber diese, die der Gebrauchsanweisung entspricht
Die Farbveränderungen, die während des Betriebs entstehen
Die Beschädigungen,  die bei der Verwendung unter nicht von dem Hersteller empfohlenen Bedingungen entstehen
  1. Die Anmeldung der Mängelrüge soll spätestens 3 Tage nach Auftreten des erfolgt werden. Sonst wird diese Mängelrüge nicht positiv erwägt.
  2. Die Mängelrüge können auf verschiedene Arten eingereicht werden:
  • in Form einer elektronischen Nachricht an die Adresse kontakt@librapp.pl
  • per Post an die Adresse Towarowa 2 Strasse, Skarżysko-Kamienna 26-110
  • persönlich am Sitz des Herstellers
  1. Die Mängelrüge, die in der unter Punkt angegebenen Weise gemeldet werden 6. a) und 6. b) sollten mindestens enthalten:
  • Datum der Einreichung der Mängelrüge
  • Angaben zur meldenden Stelle (Name, Adresse, Telefonnummer)
  • Beschreibung des Fehlers
  1. Eine Person, die eine Mängelrüge einreicht, muss prüfen, ob der Mangel nicht auf eine falsche in der Bedienungseinleitung angegebene Verwendung entstand
  2. Der Hersteller verpflichtet sich auf die Mängelrüge zu reagieren, das heiβt diese Mängelrüge innerhalb von 48 Stunden nach Eingang zu prüfen.
  3. Der Hersteller verpflichtet sich, dass er während der Garantiezeit festgestellte Fehler oder Mängel innerhalb von 14 Werktagen ab dem Datum der Mängelrüge beseitigt.
  4. Garantiereparaturen decken keine in der Instruktion vorgesehenen Betriebstätigkeiten ab, zu denen der Benutzer verpflichtet ist.
  5. Der Hersteller haftet im Rahmen der Mängelhaftung (pl: rękojmia) gemäß den im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegten Bedingungen.
  6. In Angelegenheiten, die nicht durch diese Mängelrügekarte geregelt sind, gelten die entsprechenden Bestimmungen des zwischen dem Hersteller und dem Käufer (Besteller) geschlossenen Vertrages